Seit 2 1/2 Jahren hält die Berliner Staatsanwaltschaft an den Vorwürfen gegen 34 Antifaschist*innen fest, dass sie während eines Fahrradcorsos schweren Landfriedensbruch gegangen haben sollen. Zusätzlich wird ihnen die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Doch was ist eigentlich passiert? Am 17. August 2017 waren sie in einem Fahrradcorso auf dem Weg zu den Protesten gegen einen Naziaufmarsch in Spandau. Fakt ist, dass es in der Nähe Auseinandersetzungen mit einer Handvoll Menschen an einem AfD Stand gab. Das nahm die Polizei zum Anlass den gesamten Fahrradcodso stundenlang zu kesseln und gegen alle Fahrradfahrerinnen Ermittlungen einzuleiten. (Siehe dazu auch https://berlingegenrechts.de/2019/07/30/129-das-ende-einer-antifaschistischen-fahrradtour/)
Der Vorwurf, bei der Gruppe der Fahrradfahrer*innen handle es sich um eine kriminelle Vereinigung, ist hahnebüchen. Denn dazu müssten sich alle zusamnmengefunden haben, um gemeinsam und geplant ein Verbrechen zu begehen. Dass in diese Richtung Ermittlungen aufgenommen werden, ist mehr als absurd, wurde doch der Fahrradkorso im Vorhinein öffentlich beworben. Das Ziel war eine angemeldete Kundgebung gegen einen Aufmarsch von Neonazis. Wir halten fest: Das Vorgehen der Berliner Staatsanwaltschaft ist eine Kriminalisierung von demokratischen Rechten, nämlich der Teilnahme an einer Demonstration und das Protestieren gegen einen Naziaufmarsch. Dies reiht sich ein in die seit Monaten dauernden Versuche, Antifaschismus zu diskreditieren. Dass sich daran nicht nur AfD und Konservative beteiligen, sondern auch staatliche Verantwortungsträgerinnen, wissen wir nicht erst seit Hans-Georg Maassen.
Der § 129 bedeutet, dass die Polizei alle Möglichkeiten hat, die Betroffenen auszuspionieren – Observation, Telefon- und Internetüberwachung. Gegen andere, insbesondere auch kurdische Linke, wird der § 129b benutzt, um solidarische Strukturen zu durchleuchten und mit hohen Strafen zu drohen (https://archiv.berliner-zeitung.de/berlin/prozess-in-berlin-beginnt-kurdin-soll-fuer-terrororganisation-pkk-aktiv-gewesen-sein-33363864). Diese Paragrafen gehören seit vielen Jahrzehnten zum Standardvorgehen der Repressionsorgane, um linke und solidarische Strukturen auszuforschen, Menschen zu verunsichern und von politischer Arbeit abzuhalten. Ermittlungen nach § 129 und § 129b bedeuten nämlich auch, dass die Betroffenen in die bundesweite Kartei der politischen Gewalttäter*innen aufgenommen werden.
Von Rechtsanwält*innen haben die Betroffenen erfahren, dass bisher nicht wirklich gegen sie ermittelt wird. Dennoch bleiben die Verunsicherung und die Vorverurteilung.
Die Betroffenen haben sich zusammengeschlossen. Sie haben Rechtsanwält*innen engagiert, Anfragen im Abgeordnetenhaus gestellt und die Presse informiert. Auf einer Veranstaltung Ende des Jahres 2019 kamen Rechtsanwalt, Rote Hilfe, Betroffene und Öffentlichkeit zusammen.
Hier wurde dringend geraten:
Alle Betroffenen sollten Auskunftsersuchen bei VS, BKA und LKA und Anträge auf Löschung der Vermerke stellen. Das Berliner Bündnis gegen Rechts wird dabei behilflich sein und auch weiterhin tatkräftig unterstützen.
Für alle Antifaschist*innen aber gilt: Der 2 1/2 Jahre dauernde Kampf der Antifaschist*innen gegen diese Kriminalisierung benötigt unsere Solidarität. Es ist nicht nur ihr Kampf um Gerechtigkeit, sondern auch unserer. Denn auch hier wird der Streit um die Legitimität von Antifaschismus ausgefochten.
Januar 2020
Berliner Bündnis gegen Rechts
Pressekontakt: presse@berlingegenrechts.de
Kontakt für Betroffene: antirep@berlingegenrechts.de