Leider kommt es bei unseren Aktionen auch immer wieder zu Fest- oder Ingewahrsamnahmen. Repression uns einschüchtern und davon abhalten, politisch aktiv zu sein. Das kann sich durch körperliche Polizeigewalt äußern, durch psychischen Druck und durch Strafverfahren. Obwohl es immer konkrete Einzelpersonen trifft, ist es wichtig sich bewusst zu machen, dass es dem Staat nicht um die Personen (an sich) geht, sondern um die politische Bewegung und unsere Überzeugungen.
m euch zu unterstützen, wollen wir noch einmal grob den Ablauf von Verfahren skizzieren:
1. Festnahme/ Personalienfeststellung bei einer Demo/Aktion:
Bei einer Festnahme solltest du nur die notwendigen Angaben machen (Name, Geburtstort, Meldeadresse, Geburtsdatum – alles, was auch auf dem Personalausweis steht). Ansonsten wird nicht mit der Polizei geredet. Das ist ein Grundsatz der uns wichtig ist, weil du in so einem Gespräch nur dich oder andere durch deine Aussagen gefährdest.
2. „Vorladung“ (1. Brief) durch die Polizei:
In diesem ersten Brief wirst du darüber informiert, dass ein Verfahren gegen dich läuft und jetzt ermittelt wird. Dieser Brief kommteistens einige Tage bis Monate nach der Aktion/ Festnahme an. Es wird gelistet, was dir vorgeworfen wird. Allerdings kann es sein, dass nicht alle Straftatbestände gelistet sind. Mit diesem Schreiben gibt dir die Polizei „die Möglichkeit“, mündlich oder schriftlich Stellung zu nehmen. → Das musst du nicht wahrnehmen und solltest du auch auf keinen Fall. Auch hier gilt der Grundsatz: wir reden nicht mit der Polizei, um uns und andere nicht zu gefährden.
Ausnahme: Ladung durch Staatsanwaltschaft (dann schnell ab zur Anwältin oder Roten Hilfe)
3. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen/Entscheidung:
Sobald die Polizei mit den Ermittlungen abgeschlossen hat, wird das Verfahren an die Staatsanwaltschaft übersendet. Erst die entscheidet, ob der Fall juristisch zu verfolgen ist. Falls nicht wird das Verfahren eingestellt, worüber du ggf ein Schreiben bekommst. Falls die Staatsanwaltschaft sich dafür entschiedet, den Fall juristisch zu verfolgen,veranlasst sie eventuell nochmal mehr Ermittlungen durch die Polizei, bis auch sie das Verfahren an eine*n Richter*in weitergibt. Diese*r Richter*in entscheidet dann ein*e Richter*in über den Fall. Oft bekommst du dann Monate oder manchmal sogar erst Jahre später den enstprechenden Srafbefehl/ Termin zum Gerichtsprozess.
Exkurs: Strafbefehle (gelber Brief):
Schriftliche Strafbefehle sind verkürzte Urteile. Das bedeutet, dass du ohne mündliche Hauptverhandlung im Gericht verurteilt wirst, außer du legst innerhalb von 2 Wochen Einspruch ein. → Du solltest auf jeden Fall erstmal schnell Einspruch einlegen! Du musst den Einspruch nicht begründen und kannst es bis zur Verkündung des abschließenden Urteils ohne Nachteile zurückziehen.
Jetzt ergibt es Sinn, sich eine*n Anwält*in zu holen. Diese kann dich beraten, den Einspruch formgerecht einreichen und Akteneinsicht beantragen. Du kannst natürlich auch ohne Anwält*in Einspruch einlegen und Akteneinsicht beantragen.
Danach kann es wieder einige Wochen bis Monate dauern, bis das Gericht dir schreibt. Auch an dieser Stelle wird das Verfahren ggf. wieder eingestellt, oder aber ein Gerichtsprozess wird angesetzt.
Exkurs: Angaben zur Person (Brief zwischendurch):
Manchmal bekommst du noch einen Brief zwischendurch, in dem du nach Angaben zu deiner Person gefragt wirst. → Grundsätzlich gilt: du musst nie mehr als die Daten auf deinem Personalausweis angeben. Auf diesen Brief nicht zu reagieren kann zu einem Bußgeld führen. Da die Polizei die Informationen, die du übermittelst eigentlich sowieso schon hat, würden wir dir empfehlen, die Sachen einfach anzugeben.
Werdet ihr von der Staatsanwaltschaft oder gar Gericht zu einer Anhörung als Zeug*in oder Beschuldigte*r geladen, schreibt die Rote Hilfe oder uns umgehend an, wir vermitteln euch solidarische Anwält*innen!
Der Zusammenhalt hört nicht auf der Straße auf!
Gemeinsam werden wir praktische Solidarität üben, gemeinsam sind wir stark!
Wir sind unter antirep@berlingegenrechts.de zu erreichen. unseren PGP-Key findest du hier.