#B0310 Erste Strafbefehle nach Nazi-Aufmarsch

Die juristische Aufarbeitung der erfolgreichen Blockaden gegen den III. Weg am 3. Oktober 2020 in Berlin-Hohenschönhausen laufen an. Nach den Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz und den Vorladungen wegen angeblicher Nötigung, flattern nun Strafbefehle bei Antifaschist*innen ein. Ihr wart am 03.10.2020 gegen den sog. III. Weg auf der Straße und bekommt nun Strafbefehle zugeschickt? Meldet euch bei uns!
Wir wollen Betroffene mit einander verbinden, um solidarisch und politisch die Verfahren zu bewältigen. Der Austausch untereinander kann euch psychisch und zeitlich entlasten und durch die Politisierung aus der möglichen Einschüchterung durch die Repression verhelfen. Auch während des Lockdowns läuft die Repressionsmaschine weiter. Wir raten euch, Strafbefehle nicht unwidersprochen zu lassen (es gilt eine 2 Wochen-Frist), sondern sich mit uns und anderen zusammenzutun und die Prozesse gemeinsam zu führen.

*Strafbefehl – Was nun?*
Schriftliche Strafbefehle sind verkürzte Urteile. Das bedeutet, dass du ohne mündliche Hauptverhandlung im Gericht verurteilt wirst, außer du legst innerhalb von 2 Wochen Einspruch ein. *ACHTUNG* Die 2-Wochen-Frist ist wichtig und muss eingehalten werden, sonst wird der Strafbefehl rechtskräftig! Du musst den Einspruch auch nicht begründen und kannst ihn bis zur Verkündung des abschließenden Urteils ohne Nachteile zurückziehen. -> Du solltest also auf jeden Fall erstmal Einspruch einlegen.
Anschließend suche Dir eine Anwält*in deiner Wahl. Hierbei ist dir die Rote Hilfe gerne behilflich!
Die Anwält*in kann dich beraten, den Einspruch begründen und vor allem Akteneinsicht beantragen. Das geht natürlich auch alles alleine. Wenn Du Akteneinsicht hast, lässt sich das ganze Verfahren besser beurteilen.
Im Anschluss kann es einige Wochen bis Monate dauern, bis das Gericht dir wieder schreibt. Auch an dieser Stelle wird das Verfahren ggf. wieder eingestellt, oder aber ein Gerichtsprozess wird angesetzt.
Falls Du Fragen hast oder wenn Du einen Strafbefehl erhalten hast, melde Dich bitte bei uns. Keine Scheu und keine Sorge. Einzelne Fragen können wir bestimmt gut klären oder Kontakte vermitteln (auch untereinander). Sobald wir mehr Infos haben, können wir über das BBgR ein Treffen initiieren und weitere Schritte planen.
Ansonsten verweisen wir noch einmal auf unsere allgemeinen Tipps im Umgang mit Repression vom 03.10..
Und sonst so: Anna und Arthur halten’s Maul! Nicht mit Polizei und Staatsanwaltschaft sprechen oder schreiben.
Ihr erreicht uns unter: antirep@berlingegenrechts.de (PGP-Schlüssel findet ihr hier.