Leider kommt es bei unseren Aktionen auch immer wieder zu Fest- oder Ingewahrsamnahmen. Repression soll uns einschüchtern und davon abhalten, politisch aktiv zu sein. Das kann sich durch körperliche Polizeigewalt äußern, durch psychischen Druck und durch Strafverfahren. Obwohl es immer konkrete Einzelpersonen trifft, ist es wichtig sich bewusst zu machen, dass es dem Staat nicht um die Personen (an sich) geht, sondern um die politische Bewegung und unsere Überzeugungen.
Derzeit bekommen Genoss*innen erste Briefe mit dem Angebot, sich als Beschuldigte*r zu äußern. Aus diesem Anlass und um euch zu unterstützen, wollen wir noch einmal grob den Ablauf von Verfahren skizzieren:
1. Festnahme/ Personalienfeststellung bei einer Demo/Aktion:
Bei einer Festnahme solltest du nur die notwendigen Angaben machen (Name, Geburtstort, Meldeadresse, Geburtsdatum – alles, was auch auf dem Personalausweis steht). Ansonsten wird nicht mit der Polizei geredet. Das ist ein Grundsatz der uns wichtig ist, weil du in so einem Gespräch nur dich oder andere durch deine Aussagen gefährdest.
2. „Vorladung“ (1. Brief) durch die Polizei:
In diesem ersten Brief wirst du darüber informiert, dass ein Verfahren gegen dich läuft und jetzt ermittelt wird. Dieser Brief kommt meistens einige Tage bis Monate nach der Aktion/ Festnahme an. Es wird gelistet, was dir vorgeworfen wird. Allerdings kann es sein, dass nicht alle Straftatbestände gelistet sind. Mit diesem Schreiben gibt dir die Polizei „die Möglichkeit“, mündlich oder schriftlich Stellung zu nehmen. → Das musst du nicht wahrnehmen und solltest du auch auf keinen Fall. Auch hier gilt der Grundsatz: wir reden nicht mit der Polizei, um uns und andere nicht zu gefährden.
Ausnahme: Ladung durch Staatsanwaltschaft (dann schnell ab zur Anwältin oder Roten Hilfe)
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